ELISABETH24 Standort Hamburg
Unterstützungsthemen
Die gesetzlichen Pflegekassen unterstützen pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichen Leistungen – abhängig vom anerkannten Pflegegrad. Ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Betreuung und Pflege – mit dem richtigen Überblick lassen sich viele Ansprüche sinnvoll nutzen.
ELISABETH24 mit Sitz in Hamburg begleitet Sie dabei zuverlässig und transparent – sowohl in Hamburg als auch in Kiel.
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Pflegesachleistungen
Werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
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Pflegegeld
Wird ab Pflegegrad 2 direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – z. B. zur Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung. Auch Kombinationsleistungen mit Sachleistungen sind möglich.
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Verhinderungspflege
Zuschuss bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen:
1.685 €/Jahr für max. 6 Wochen. Ab 1. Juli 2025 wird sie mit der Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget (3.539 €) zusammengefasst.
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Kurzzeitpflege
Nach Klinikaufenthalt zur vorübergehenden Entlastung:
1.854 €/Jahr für max. 8 Wochen. Ab Juli 2025 über das gemeinsame Budget mit Verhinderungspflege abrufbar.
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Stationäre Pflege
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für Heimplätze. Zusätzlich wird ein gestaffelter Zuschuss gezahlt, der den Eigenanteil je nach Dauer reduziert:
15 % im 1. Jahr
30 % im 2. Jahr
50 % im 3. Jahr
75 % ab dem 4. Jahr
So hilft Ihnen ELISABETH24 bei der Pflegefinanzierung
Viele Familien wissen nicht, welche finanziellen Mittel ihnen durch die Pflegekasse zustehen – oder wie sie sie kombinieren und beantragen können. Genau hier setzt ELISABETH24 an: Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Auswahl und Organisation einer 24-Stunden-Betreuung, sondern auch bei der optimalen Nutzung der Ihnen zustehenden Leistungen.
Durch unsere enge Begleitung und Beratung vor Ort – in Hamburg und Kiel – sorgen wir dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.