ELISABETH24 Standort Hamburg
FAQ
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Vermitteln Sie Ihre Betreuungskräfte bundesweit oder setzen Sie regionale Schwerpunkte?
Wir setzen regionale Schwerpunkte und vermitteln Betreuungskräfte in Schleswig-Holstein, Hamburg und nördliches Niedersachsen.
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Woher kommen Ihre Betreuungskräfte?
In aller Regel aus Polen
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Dürfen die Betreuungskräfte in Deutschland offiziell arbeiten ?
Ja, unsere Betreuungskräfte verfügen über die offizielle A1-Entsendebescheinigung und dürfen in ganz Europa arbeiten.
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Wie stellen Sie den Bedarf fest ?
Telefonat, Fragebogen und persönlicher Besuch vor Ort
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Wie sind die Betreuungskräfte beschäftigt ?
Die Betreuungskräfte sind in Polen mit einem ordentlichen Arbeitsvertrag angestellt und werden mindestens mit deutschem Mindestlohn bezahlt
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Wie lange dauert es durchschnittlich von Bedarfsbekundung bis zur tatsächlichen Vermittlung und der Betreuung?
Ca. 5-14 Tage
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Stehen Sie als Ansprechpartner zur Verfügung?
Ja, wir stehen immer als Ansprechpartner zur Verfügung.
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Wie steht es um Ihre Erreichbarkeit und welche Kommunikationskanäle sind möglich ?
Per Telefon und INTERNET Montag – Freitag von 09:00 -18:00 Uhr.
Per Whats App 24-Std.
Persönlich nach Terminabsprache, in Ausnahmefällen auch am Wochenende
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Welche Informationsmaterialien schicken Sie Ihren Interessenten ?
Allgemein:
- Informations-Flyer ELISABETH24
- Übersicht über die Leistungen der Pflegekasse
- Fragebogen
Auf Anforderung:
- Weitergehende Broschüren für 24.Stunden-Betreuung
- Beispielprofile von Betreuungskräften
- Vermittlungsvertrag ELISABETH24
- Vertrag über die Arbeitnehmerentsendung
Alle Materialien sind deutschsprachig. Auch die Verträge. Auf Anforderung auch in Englisch. -
Sind die Verträge deutschsprachig ?
Ja, alle Verträge sind in deutscher Sprache
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Mit welchen Kosten muss ich rechnen ?
Ein-Personen-Haushalt ca. 3.000 € monatlich
Zwei-Personen Haushalt ca. 3.200 – 3.400 €. In diesen Kosten sind bereits die Reisekosten für den Wechsel inklusive. Es fällt keine MWSt. an.
Die konkreten Kosten werden durch
- die gewünschten Deutschkenntnisse,
- die Erfahrung der Betreuungskraft und
- den Betreuungsaufwand
bestimmt.
Feiertage (die klassischen deutschen 10 Tage) werden in der Regel mit dem doppelten Tagessatz berechnet.
Für die Vermittlung und Betreuung durch ELISABETH24 fällt eine jährliche Gebühr in Höhe von 720 ,- € inkl. MWSt. an. -
Was alles ist mit den Kosten abgedeckt ?
- das Gehalt der Betreuungskraft
- die gesetzl. Krankenversicherung der Betreuungskraft
- die Einzahlungen in die Sozialversicherung, wie z.B. Rente
- eine zusätzliche private Krankenversicherung für das Ausland
- eine Unfallversicherung für das Ausland
- die Reisekosten für den Wechsel der Betreuungskräfte -
Wie sind die Kündigungsfristen ?
14 Tage Kündigungsfrist, sofort und direkt wirksam, nicht zum Quartal oder Halbjahr. Im Todesfall 7 Tage außerordentlich
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Wie sieht die Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei den Betreuungskräften aus?
Wird im Tandem organisiert, damit keine Zeiten ohne Betreuung entstehen.
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Wie sind Ihre Betreuungskräfte versichert?
Sozialversichert, krankenversichert und haben bei unseren Partnern eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung und eine Unfallversicherung.
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Wie werden die Betreuungskräfte von Ihnen auf die Tätigkeit vorbereitet?
Beschreibung des Haushalts und der zu betreuenden Person nach dem persönlichen Termin
Fotos von der Wohnung/Haus (nur nach Einverständnis der zu betreuenden Person)
ausgefüllter Fragebogen
auf Wunsch Telefonat / Videocall zwischen der Familie und der Betreuungskraft -
Wie sind die Arbeitszeiten und die Freizeit geregelt ?
Unsere Betreuungskräfte haben einen normalen Arbeitsvertrag über 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche. Hier gilt die Netto-Arbeitszeit, also die Zeit, in der die Betreuungskraft auch wirklich arbeitet. Die Zeit neben der Arbeit ist die Freizeit. Nach Absprache nimmt die Betreuungskraft Ihre Aus- und Freizeit.
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Muß die Betreuungskraft einen Tag in der Woche frei haben ?
Es ist kein Muß, aber ein Kann.
Die Freizeit regelt sich nach dem erforderlichen Tagesablauf der zu betreuenden Person. Falls sich ein Tag in der Woche als Freizeit anbietet (z.B. Aufenthalt der zu betreuenden Person in einer Tagespflege), dann kann die Freizeit so geregelt werden. Pausenzeiten werden im Tagesablauf mit eingeplant. -
Welche Arten der 24-Stunden-Betreuung gibt es?
Es gibt verschiedene Beschäftigungsmodelle für 24-Stunden-Betreuung. Zum Schutz der Betreuungskraft gilt für alle Modelle eine Arbeitszeit von maximal 40 bis 48 Stunden in
der Woche oder 8 Stunden am Tag.Entsendungsmodell
Über eine deutsche Agentur wird Ihnen eine Betreuungsekraft, meist aus Osteuropa, vermittelt. Die Kosten liegen zwischen 2.800 - 3.600 € im Monat
Direktanstellung
Wenn Sie eine Betreuungskraft direkt anstellen, fungieren Sie als Arbeitgeber und tragen die Verantwortung in puncto Versicherung, Lohn und steuerliche Abgaben. Die Kosten betragen bis zu 5.500 € im Monat.
Selbstständige Betreuungskraft
Eine selbstständige Betreuungskraft muss ein Gewerbe anmelden. Sie übernimmt ihre Versicherungen und Steuern selbst. Die Kosten belaufen sich auf etwa 3.000 - 4.500 € im Monat und werden Ihnen von ihr in Rechnung gestellt.
Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit! Ein erhöhtes Risiko hierfür besteht bei Direktanstellung und Selbstständige Betreuungskraft. Wir arbeiten daher mit dem Entsendungsmodell. -
Wie hoch sind die Kosten und Zuschüsse?
Im Allgemeinen ist die 24-Stunden-Betreuung günstiger als ein Pflegeheim. Eine professionelle Vermittlungsagentur berechnet in der Regel zwischen 2.800 - 3.600 € im Monat. Der Betrag ist abhängig vom Pflegegrad und den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person.
Es gibt jedoch eine Reihe an Zuschüssen, die beantragt werden können und für finanzielle Entlastung sorgen. Zum Beispiel können auch Mittel aus der Verhinderungspflege genutzt und zusätzlich mit Budgets aus der Kurzzeitpflege auf 2.485 Euro jährlich aufgestockt werden.Verhinderungspflege
Verhinderungspflegegeld wird dann gezahlt, wenn Sie aufgrund von z. B. Urlaub oder Krankheit nicht selbst für die Betreuung Ihres Angehörigen aufkommen können. Bis zu 1.685 € zahlt die Pflegekasse, wenn die Vertretung durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft erfolgt. Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger bereits mindestens 6 Monate im häuslichen Umfeld betreut worden ist.
Kurzzeitpflege
Für den Fall, dass Ihr Angehöriger vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss, gibt es Kurzzeitpflegegeld. Nicht genutzte Mittel können Sie mit der Verhinderungspflege kombinieren. Mit der Kurzzeitpflege stocken Sie die 1.685 € auf bis zu 2.485 € auf. Der Anspruch erneuert sich jedes Jahr und kann auch rückwirkend ausgezahlt werden.
Pflegegeld
Je nach dem Pflegegrad können werden zwischen 347 € (PG2) und 990 € (PG5) monatlich von der Pflegekasse gezahlt. Details finden Sie unter Überblick Leistungen der Pflegekasse